Nachbarschaft
Mediation bei Nachbarschaft (am Beispiel von Meier und Schulz)
Ausgangslage Meier und Schulz
Die Familie Meier und Familie Schulz kennen sich bereits seit der Kindheit. Vor 10 Jahren haben sie sich entschieden ein Zweifamilienhaus in Gümligen zu kaufen. Dabei war klar, dass sie im Garten keinen Zaun aufstellen. Gemeinsame Feste wurden gefeiert und die beiden Familien pflegten eine sehr gute Nachbarschaft. Seither hat sich vieles verändert, so wurde von der Familie Meier vor 3 Jahren eine Blütenhecke angepflanzt. Die Familie Meier hat inzwischen ein 3 jähriges Mädchen namens Jenny. Familie Schulz hat sich vor einem Jahr einen Labrador angeschafft. Als die Familie Meier nach einem Samstagseinkauf nach Hause kommt, müssen sie feststellen, dass die Blütenhecke von 2 Meter auf 30 cm Höhe gekürzt wurde. Herr Meier ging sofort zu Familie Schulz und drohte mit einer Schadenersatzklage. Herr Schulz schlug eine Mediation in Bern vor, erstens sei dies günstiger und zweitens können sie in der Mediation die Lösung selber beeinflussen.
In der ersten Mediation wurde zuerst über Vertraulichkeit, Kosten, Spielregeln wie ausreden lassen gesprochen. Zudem konnten beide Familien Ihre Sichtweise des Konfliktes schildern. Dabei beharrten Schulzes darauf, dass bei der Pflanzung der Hecke diese nicht über 60 cm werden sollte. Meiers glauben im Recht zu sein, da die Hecke 1 Meter von der Mach gesetzt wurde und weil die Hecke wunderschön sei. Zudem ist gesichert, dass der inzwischen grosse Labrador nicht auf Ihr Grundstück kommen könne. Nach dieser ersten Schilderung legten die beiden Familien Themen fest, welche sie regeln wollten.
Dabei sind die folgenden Themen in der Mediation entstanden:
Wie soll nach der Mediation mit der Hecke umgegangen werden?
Wie soll die gekürzte Hecke entschädigt werden?
Wie kann sichergestellt werden, dass der Hund das kleine Mädchen nicht beisst?
Wie wollen die beiden Familien zukünftig miteinander umgehen?
So hätte vermutlich ein Gericht entschieden:
Die Hecke von 2 Meter Höhe mit einem Meter Machabstand ist nicht gesetzeswidrig. Die Abmachung, dass die Hecke max. 60 cm hoch werden soll ist nicht zu beweisen und somit rechtlich nicht relevant. Die Kürzung der Hecke würde als Sachbeschädigung bestraft.
Was haben die beiden Familien in der Mediation vereinbart?
Während dem Mediationsverfahren wurden den Familien bewusst, wie schön sie es früher hatten. Zudem bemerkten Meier’s, dass sie um Jenny Angst haben. Eine bisher nicht wahrgenommene Angst, dass der Hund Jenny beissen könnte.
Die Familien gehen in ein tägiges Seminar „Kinder und Hund.“ Dabei können Jenny und der Labrador sich kennen lernen und Befürchtungen werden abgebaut.
Die Familie Schultz entschuldigt sich für die abgeschnittene Hecke und willigt ein, dass die Hecke auf 1 Meter anwachsen soll.
Auf eine Schadenersatzforderung wird verzichtet, dafür übernehmen Schultz’s die Mediationskosten.
Es wird vereinbart, dass zweimal pro Jahr über Probleme diskutiert werden soll. nötigenfalls mit einem Mediator.
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Der Mediator arbeitet bei Nachbarschaft, Trennung / Scheidung, Erbe, und bei Unternehmungen.
Mediation BP in Bern, Solothurn, Olten, Biel, Thun, Interlaken, Burgdorf, Freiburg und Langnau.