Mediation Trennung und Scheidung

Mediation bei Trennung und Scheidung hat viele Vorteile aber auch Nachteile gegenüber einem juristischen Verfahren. Nachteilig ist vielleicht, dass die Parteien gemeinsam an einen Tisch sitzen müssen. Die Vorteile bieten ihnen die Chance, diese Lebensphase im Guten abzuschliessen. Bei Trennung unnd Scheidung mit Kindern wird in der Mediation daruf geachtet, dass die Paarbezieung in eine gut funktionierede Elternbeziehung gewandelt werden kann. Weiter können gegenüber dem juristischen Verfahren viel individuellere auf ihre Situation angepasste Lösungen gefunden werden. Zudem ist das Verfahren über Mediation meist kostengünstiger.

Mediation Trennung und Scheidung am Beispiel von Bettina und Dieter

Ausgangslage für die Scheidung von Bettina und Dieter Hirschi aus Bern. Bettina (41) und Dieter (44) Hirschi haben eine gemeinsame 13-jährige Tochter Linda. Die Familie lebte bis vor 3 Jahren in einem Einfamilienhaus in Bern, welches sie während der Ehe gekauft haben. Aus steuerlichen Gründen wurde nur Dieter im Grundbuch eingetragen. Nach der Trennung vor 3 Jahren wollen die Beiden nun an der Scheidung arbeiten. Bettina, Dieter und Linda fürchten sich vor der Scheidung. Deshalb soll die Scheidung in einer Mediation in Bern erarbeitet werden.
Dieter hat bereits die Lehre als Glasbläser im Betrieb seines Vaters absolviert. Die Glasbläserei Hirschi von Bern hat sich auf Glasgefässe für die chemische Industrie spezialisiert. Die Toleranzwerte der Glasgefässe sind derart gering, dass diese nicht maschinell gefertigt werden können.
Während Dieter den Betrieb seit 7 Jahren als CEO leitet, hat er gemeinsam mit Bettina einen Laden für Glasartikel gegründet. Der Laden profitiert besonders von der Kreativität von Bettina. Sie lässt im Betrieb Teller, Vasen, Lampen, Kerzen und viele weitere Artikel herstellen und verkauft diese an eine breite Kundschaft. Ihr Arbeitspensum beträgt ca. 70 %, sie bekommt für ihren Einsatz eine Entschädigung von monatlich Fr. 4'000.-
Nach der Trennung nahm sich Dieter eine Wohnung in der Stadt Bern. Während der Trennungszeit gab es im Betrieb immer wieder Spannungen zwischen den Beiden. Bettina kann nicht mehr so weiterleben und möchte die Scheidung. Beide haben Angst vor einem langjährigen Rechtsstreit, deshalb entscheiden sie sich für eine Mediation in Bern. Dabei soll der Mediator Ihnen helfen die Scheidungskonvention auszuarbeiten, damit sie die Scheidung in Bern einreichen können.
In der Mediation konnten beide ihre Sichtweise, der Scheidung dem Mediator erläutern. Nachdem in der Mediation die ersten Spannungen abgebaut wurden, haben sich die beiden entschlossen, zuerst Themen für die Scheidung zu definieren, über welche sie sprechen wollten.
 
 
In der Mediation sind die folgenden Themen entstanden:
  • Was soll nach der Scheidung mit dem Haus in Bern geschehen?
  • Was soll nach der Mediation mit dem Betrieb in Bern geschehen?
  • Was soll nach der Scheidung mit dem angebauten Laden im Betrieb geschehen?
  • Wie kann nach der Mediation der Lebensstandard von Bettina und Dieter erhalten bleiben?
  • Wo soll Linda nach der Mediation in Bern leben (wird in der Rubrik Mediation bei Sorgerecht behandelt)?
So hätte vermutlich ein Gericht entschieden:
  • Das Haus gehört Dieter, da dieser im Grundbuch eingetragen ist, jedoch müsste er die Hälfte des Verkehrswertes an Bettina auszahlen.
  • Der Betrieb in Bern gehört zu 100% Dieter, es handelt sich dabei um einen Vorbezug des Erbes.
  • Der Laden gehört zum Betrieb und somit gehört er Dieter.
  • Es werden vom Richter die Lebensunterhaltskosten von Bettina und Dieter errechnet. Danach erfolgt der Ausgleich durch Unterhaltszahlungen. Sollte der gesamt zur Verfügung stehende Betrag nicht ausreichen, um das Existenzminimum der beiden zu sichern, müsste Bettina auf das Sozialamt.
Was haben Bettina und Dieter in der Mediation vereinbart?
  • Beiden wurden in der Mediation bewusst, dass der Betrieb in Bern nach der Scheidung, ohne die Zusatzprodukte von Bettina, nicht mehr denselben Erfolg haben wird. Zudem müssten Beide Ihren Lebensstandard stark einschränken. Dieter ist auch bewusst, dass Bettina nach der Scheidung eine Starthilfe benötigt, im Gegenzug verzichtet Bettina auf langjährige Unterhaltszahlungen.
  • Bettina übernimmt nach der Scheidung das Haus in Bern und bezahlt Dieter 1/3 (Fr. 300'000.-) des Verkehrswertes des Hauses. Sie nimmt zu diesem Zweck eine Hypothek auf. Dieter verzichtet aufgrund der Mediation auf Fr. 150'000.-, um die Unterhaltszahlungen zu reduzieren.
  • Der Betrieb in Bern gehört Dieter, der bisherige Laden wird neu zu einem Showraum für die traditionellen Chemieglasgefässe umgebaut.
  • Bettina eröffnet in der Altstadt von Bern einen neuen Laden. Sie erhält von Dieter ein Darlehen von Fr. 300'000, welches innert 10 Jahren mit 4 % Zins zurückbezahlt werden muss. Eine separate Vereinbarung regelt Einstandspreise der Produkte und Bettina wird für 5 Jahre verpflichtet, nur Produkte von Hirschi Glas aus Bern zu vertreiben.
  • Dieter bezahlt Bettina nach der Scheidung einen reduzierten Unterhalt.
          - Während 2 Jahren ist dies monatlich Fr. 3'000.-
          - danach während 3 Jahren noch Fr. 1'500.
          - nach 5 Jahren wird kein Unterhalt mehr bezahlt
 
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